AVGS MAT - Gutscheine der
Arbeitsagentur

Individuelle Karriereberatung und Einzelcoaching
ohne eigene Kosten! Ab der 1. Einheit

Jobsuchende, Existenzgründer oder Menschen in der Probezeit, die an einem Programm von econnects® teilnehmen möchten, können diese Maßnahme vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanzieren lassen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf ein von der Arbeitsagentur gefördertes Coaching. Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter, ob Sie einen AVGS MAT Gutschein bekommen, sobald Sie sich arbeitssuchend melden. Oder ob Ihnen Unterstützung in der Anfangsphase eines neuen Jobs zusteht, nachdem Sie lange arbeitslos waren.

Für die Bewilligung des Gutscheins spielt es prinzipiell keine Rolle, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder vorher selbstständig waren – oder ob Sie z.B. aufgrund Ihres Wohnortes die Coaching-Maßnahme virtuell via Videotelefonie durchführen möchten (Lesen Sie hierzu bitte Frage Nr. 6 unten).
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Kunden über econnects®

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Friederike Schreiber

„Ein Coaching über das Übliche hinaus“

Nach abgeschlossenem Business-Studium suchte Friederike Schreiber Unterstützung bei der Suche nach dem ersten Job. econnects® erwies sich als Volltreffer.

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Arne Schnegelsberg

„Endlich ein klares Berufsziel“

Arne Schnegelsberg war jahrelang unzufrieden in seinem Berufsalltag, bevor der mit Unterstützung von econnects® die nötigen Veränderungen startete. Während der intensiven Coachingphase lernte der Diplom Soziologe aus Lübeck alle wichtigen Strategien für einen erfolgreichen Bewerbungsprozess.

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Doreen Hegemann

„Ich sehe, was meine Kunden nicht sehen. So kann ich Veränderung in Unternehmen voranbringen.“

Mit zwanzig Jahren Erfahrung in internationalen Business Development Projekten und Strategie in globalen Unternehmen wie E.ON und Deutsche Telekom, gründete Doreen Hegemann die Unternehmerberatung „GLOBALLEADING“, www.global-leading-consulting.com. Dass dieser Schritt gelang, verdankt die Future Leadership Expertin econnects® …

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Carsten Schöning

„Nicht nur Kenntnisse, auch Kontakte zählen“

Umstrukturierungen bei seinem langjährigen Arbeitgeber zwangen Carsten Schöning dazu, sich umzuorientieren. Seine neue Position im Vorstand einer Aktiengesellschaft hätte er wohl ohne econnects® nicht bekommen …

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Emilia Lühmann-Pägel

„Unbegrenzte Unterstützung“

Emilia Lühmann-Pägel war lange verzweifelt auf Jobsuche, bevor sie zu econnects® kam. In der Beratung fand die Speditionskauffrau aus Harburg wieder Hoffnung, Selbstbewusstsein – und schließlich eine neue Anstellung als Teamleiterin bei Amazon …

Mit AVGS-Gutschein durchstarten:
Die Tandem-Programme von econnects®

Wer mit einem AVGS-Gutschein zu uns kommt, profitiert doppelt: Zu jeder Unterrichtseinheit (UE) Einzelcoaching gehört jetzt zusätzlich eine UE eLearning-Programm zur Vor- und Nachbereitung der Inhalte. Die eLearning-Programme bieten viele interaktive Übungen, diverse Persönlichkeitstests, jede Menge Hintergrundwissen, spannende Erfolgsgeschichten und Motivations-Videos.
Unsere einzigartigen Tandem-Modelle führen die Teilnehmer nachweislich effektiver zum Ziel als reine Einzelcoaching-Formate. Die Kosten werden von der Arbeitsagentur/Jobcenter übernommen.

Potenzialanalyse und Selbstvermarktungsstrategien bilden die tragenden Säulen unserer Coachingkonzepte. Als Teilnehmer:in erkennen Sie Ihre Erfolge und Stärken – wir unterstützen Sie dann dabei, diese berufsrelevanten Fähigkeiten besser zu nutzen und überzeugend darzustellen: Ob in neuen Bewerbungsunterlagen, während der Probezeit oder für die eigene Unternehmensgründung.

Gutschein einlösen:

Jobsuche – KarrierestartProbezeit – Existenzgründung

FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen zum
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

1. Ist das Coaching mit AVGS-Gutschein tatsächlich kostenlos?

Ja, als AZAV-zertifiziertes Unternehmen dürfen econnects-Klienten ihren von einer Arbeitsagentur bewilligten Gutschein bei uns einlösen. Für Sie entstehen also keine weiteren Kosten.

2. Welche Bedingungen muss ich für einen AVGS erfüllen?

AVGS-berechtigt sind Sie, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie sind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet. 2. Sie haben eine befristete Stelle und möchten die anschließende Arbeitslosigkeit vermeiden. 3. Sie haben zu Ende studiert und brauchen Hilfe bei Ihrem Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. 4. Sie haben nach Ihrer Arbeitslosigkeit eine Stelle angetreten und benötigen Unterstützung, um die Probezeit zu überstehen. 5. Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen oder Sie sind bereits selbstständig und brauchen Hilfe, da Ihr Business zu scheitern droht.
In allen Fällen fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler, ob er oder sie einen Gutschein für die Beratung bei einem zertifizierten Träger wie econnects bewilligt. Falls Sie nicht genau wissen, ob Sie in Ihrer Situation einen Gutschein bekommen können, stehen auch wir gerne beratend zur Seite – rufen Sie uns gern an unter 040-21007010!

3. Wie komme ich schnellstmöglich an so einen Gutschein?

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler, rufen Sie dort an oder schicken Sie ihm eine E-Mail. Erklären Sie kurz, warum Sie eine Karriereberatung machen wollen und wobei Sie Unterstützung benötigen. Falls Sie den schriftlichen Weg wählen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Kundennummer in der Betreffzeile anzugeben.

4. Wie sieht der Gutschein aus?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein zwei Seiten umfassendes Schreiben. Darin finden Sie zunächst die wichtigsten Informationen zur Maßnahme in Stichworten: deren Ziel (z.B. „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“), Inhalt (z.B. „Entwicklung beruflicher Perspektiven“), regionale Beschränkungen, maximale Dauer (z.B. „8 Wochen“), Anzahl der bewilligten Einheiten und Gültigkeitszeitraum (Frist für den Beginn der Maßnahme, s. Frage Nr. 10). Auf der Rückseite der ersten  Seite werden die formalen Regularien näher erläutert. Die zweite Seite muss von econnects® ausgefüllt, unterschrieben und mit Stempel versehen werden.

5. Kann ich den Gutschein überall einlösen?

Sie können Ihren Gutschein bei allen zertifizierten Trägern wie econnects einlösen. Beachten Sie aber bitte, welche Einschränkungen Ihr Gutschein vorsieht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihren Gutschein akzeptieren können, rufen Sie uns gern an unter 040-21007010.

6. Kann ich meinen Gutschein auch bei econnects einlösen, wenn ich nicht in der Nähe wohne?

Ja, prinzipiell führen wir alle AVGS-Maßnahmen uneingeschränkt virtuell durch. So können Klienten bundesweit von unseren Erfolgsprogrammen profitieren. Wichtig ist, dass seitens der Arbeitsagentur/des Jobcenters auf Ihrem Gutschein hinsichtlich des Maßnahmeträgers keine Umkreisbeschränkung vermerkt ist.

7. Ab wie vielen bewilligten Stunden kann ich ein Coaching bei econnects® machen?

Die Maßnahme ist auf 30 Einheiten konzipiert. Der Gutschein ist aber ab jeder Zahl von bewilligten Einheiten einlösbar; das Programm wird dann entsprechend angepasst.

8. Was bedeutet „Einheiten“?

Eine Beratungseinheit entspricht 45 Minuten. Die Arbeitsagentur schreibt vor, dass (mindestens) zwei Einheiten pro Woche absolviert werden müssen. Damit für Sie das Coaching noch zielführender wird, bündeln wir jeweils zwei Einheiten pro Termin, sodass ein Termin aus 90 Minuten besteht.

9. Wie lange dauert mein Coaching mit einem AVGS?

Die für Sie zuständige Arbeitsagentur gibt einen Zeitraum vor, innerhalb dessen Ihr Coaching abgeschlossen sein muss. Die entsprechende Angabe finden Sie auf Ihrem Gutschein. Wie viele Beratungstermine insgesamt stattfinden, hängt von der Anzahl der bewilligten Einheiten ab. Bei zehn Einheiten dauert die Maßnahme in der Regel zwischen 2,5 und 5 Wochen.

10. Wann kann ich mit meinem Coaching bei econnects® anfangen?

Sobald Sie den Gutschein von der Arbeitsagentur erhalten haben, muss er von uns ausgefüllt werden, bevor Sie mit dem Coaching anfangen können. Wir senden das Dokument an die Arge zurück, die es bearbeitet. Sie brauchen dann aber kein weiteres Signal von der Arbeitsagentur abzuwarten, sondern fangen sofort mit Ihrem Coaching bei uns an.

11. Was ist mit Gültigkeitszeitraum des Gutscheins gemeint?

Dieser Zeitraum, der auf Ihrem Gutschein vermerkt ist, gibt nur an, bis wann Ihre erste Einheit spätestens stattgefunden haben muss. Als erster Termin gilt nicht das formale Kennenlerntreffen, sondern der tatsächliche Start des Karrierecoachings.

12. Was befähigt econnects® dazu, Coachings als Maßnahme der Arbeitsagentur durchzuführen?

econnects besitzt seit 2013 eine AZAV-Zertifizierung – diese ist Voraussetzung dafür, bei der Arbeitsagentur als Träger anerkannt zu sein. Jede einzelne Maßnahme, die wir durchführen, ist zertifiziert und wird jedes Jahr erneut geprüft.

13. Wie wird die Beratung abgerechnet?

econnects rechnet die Beratungsmaßnahmen direkt mit den zuständigen Arbeitsagenturen oder Jobcentern ab – als Klient brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Damit Sie eventuelle Reisekosten gelten machen können, bekommen Sie dazu auch von uns das richtige Dokument.

Unsere Flyer zum Durchblättern und Herunterladen

Karriereberatung für
Auf- und Umsteiger

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Die wichtigsten Infos zum Programm für Auf- und Umsteiger finden Sie in diesem Flyer von econnects®:

Karriereberatung für Probezeitler

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Die wichtigsten Infos zum Programm für Existenzgründer finden Sie in diesem Flyer von econnects®:

Karriereberatung für Existenzgründer

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Die wichtigsten Infos zum Programm für Existenzgründer finden Sie in diesem Flyer von econnects®:

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